Unterrichtsausfall bei besonderen Witterungsverhältnissen - Entscheidung des Landkreises
Genaue Informationen über Unterrichtsausfälle werden über Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen oder im Internet unter
https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall veröffentlicht.
Durch besondere Wetterverhältnisse können extreme Witterungs- und Straßenverhältnissen auftreten. Wenn die Sicherheit des Schulweges und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet ist, kann es zu kurzfristigen Schulausfällen kommen. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen selbständig oder mit den Eltern versuchen, die Schule zu erreichen.
Die Entscheidung, ob Unterricht stattfindet oder nicht, treffen Landkreise und die kreisfreien Städte in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages und melden die Unterrichtsausfälle an die Lage- und Führungszentralen der örtlichen Polizeidirektionen. Diese steuern im Anschluss die Informationen an die move-Verkehrsmanagementzentrale (VMZ).
So werden Schülerinnen, Schüler und Eltern informiert:
Rundfunksender (NDR, FFN, …) zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten
Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen – https://www.vmz-niedersachsen.de/schulausfall/
Grundsätzlich gilt, dass Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern im Primarbereich und im Sekundarbereich I, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist.
Die Schulen gewährleisten für Schülerinnen und Schüler, die trotz des angeordneten Unterrichtsausfalls zur Schule kommen, die Betreuung.