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Konzept zur hundegestützten Pädagogik

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Einsatz eines Schulhundes an der Grundschule Ahrbergen

 

  1. Ausgangslage und Zielsetzung

 

Ein Schulhund kann die pädagogische Arbeit an einer Grundschule auf vielfältige Weise unterstützen. Der gezielte Einsatz eines ausgebildeten und geeigneten Hundes kann insbesondere zur Förderung eines positiven Lern- und Schulklimas beitragen.

Der Schulhund wird dabei nicht als „Therapiehund“ eingesetzt, sondern als pädagogisches Element im schulischen Alltag. Die Verantwortung für Unterricht, Aufsicht und pädagogische Entscheidungen verbleibt jederzeit bei der Lehrkraft (Frau Linge).

 

Ziele des Schulhundeinsatzes sind insbesondere:

  • Förderung eines positiven Lern- und Klassenklimas

  • Unterstützung sozialer und emotionaler Kompetenzen

  • Förderung von Empathie, Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein

  • Unterstützung von Kommunikation und Kooperation

  • Schaffung einer ruhigen und angenehmen Lernatmosphäre

  • Motivation und Aktivierung von Schülerinnen und Schülern

  • Förderung von Konzentration und Aufmerksamkeit

  • Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler in geeigneten Situationen

  • Vermittlung eines verantwortungsvollen und respektvollen Umgangs mit Tieren

 

Der Einsatz erfolgt immer zielgerichtet, pädagogisch begründet und unter Berücksichtigung des Wohlergehens von Menschen und Tier.

 

  1. Pädagogische Grundsätze

 

Der Schulhund ist ein ergänzendes pädagogisches Angebot. Er ersetzt weder sonderpädagogische Maßnahmen noch therapeutische oder medizinische Angebote.

Grundlage des Einsatzes sind insbesondere:

  • Freiwilligkeit der Kontaktaufnahme mit dem Hund

  • Rücksichtnahme auf Ängste und individuelle Bedürfnisse

  • konsequente Beachtung von Hygiene- und Sicherheitsregeln

  • artgerechter Umgang mit dem Hund

  • Beachtung der Belastungsgrenzen des Tieres

  • klare Regeln und verlässliche Abläufe

  • verantwortungsvolle Begleitung durch die ausgebildete Bezugsperson

 

Kein Kind wird zum Kontakt mit dem Hund gezwungen.

Kinder, die Angst vor Hunden haben, allergisch reagieren oder aus anderen Gründen keinen Kontakt wünschen, erhalten eine gleichwertige Möglichkeit zur Teilnahme am Unterricht ohne direkten Hundekontakt.

 

  1. Voraussetzungen für den Schulhund

 

Für den Einsatz in der Schule muss der Hund grundsätzlich gesundheitlich geeignet, sozialverträglich und im Umgang mit Kindern sicher sein.

Vorausgesetzt werden insbesondere:

 

  • guter allgemeiner Gesundheitszustand

  • regelmäßige tierärztliche Untersuchungen

  • vollständiger und aktueller Impfschutz entsprechend tierärztlicher Empfehlung

  • regelmäßige Parasitenprophylaxe

  • ausgeprägte Sozialverträglichkeit

  • zuverlässiges Grundgehorsam

  • hohe Stressresistenz

  • ruhiges und ausgeglichenes Wesen

  • keine auffällige Aggressions- oder Beißneigung

  • Freude am Kontakt mit Menschen

  • sichere Reaktion auch auf ungewöhnliche Bewegungen und Geräusche

 

Der Hund sollte eine entsprechende Eignungsprüfung bzw. Ausbildung zum Schulhund absolvieren oder eine vergleichbare nachweisbare Eignung besitzen.

 

  1. Qualifikation der Lehrkraft

 

Die für den Schulhund verantwortliche Lehrkraft muss über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Hunden und über die besonderen Anforderungen eines Hundeeinsatzes im schulischen Umfeld verfügen.

Die Lehrkraft ist für die Planung, Durchführung und Auswertung des Schulhundeinsatzes verantwortlich.

Sie entscheidet insbesondere:

  • wann der Hund eingesetzt wird,

  • in welcher Lerngruppe er eingesetzt wird,

  • welche Aufgaben der Hund übernimmt,

  • wann eine Situation für den Hund beendet wird,

  • wann ein Kind keinen Kontakt zum Hund haben soll.

 

  1. Einsatzbereiche

 

Der Schulhund kann abhängig von den pädagogischen Zielsetzungen in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden.

 

5.1 Unterricht

Der Hund kann beispielsweise:

  • bei Leseübungen anwesend sein,

  • als Zuhörer bei Vorleseübungen dienen,

  • bei Gesprächs- und Sozialübungen eingesetzt werden,

  • als motivierendes Element bei Lernaufgaben eingesetzt werden,

  • Bestandteil von Sachunterrichtseinheiten zum Thema Tier und Verantwortung sein.

 

5.2 Soziales Lernen

Der Schulhund kann eingesetzt werden, um u. a. Themen wie folgt praktisch zu vermitteln:

  • Rücksichtnahme und Empathie,

  • Verantwortung übernehmen

  • Regelakzeptanz und -erarbeitung

  • Kommunikation,

  • Kooperation und

  • Stärkung des Selbstvertrauens

  • Konfliktlösung

 

5.3 Individuelle Förderung

In geeigneten Situationen kann der Hund einzelne Kinder oder kleine Gruppen begleiten.

Mögliche pädagogische Ziele sind beispielsweise:

  • Trost spenden

  • beruhigende Wirkung

  • Verbesserung der Konzentration

  • Förderung der Motivation

  • Unterstützung beim Lesen

  • Förderung der Selbstwirksamkeit

  • Schaffung einer ruhigen Lernatmosphäre

  • evtl. Ängste abbauen

 

Der Schulhund übernimmt dabei keine therapeutische Funktion.

 

  1. Organisation des Einsatzes

 

Der Schulhund wird nicht dauerhaft während des gesamten Schultages eingesetzt.

Der Einsatz wird zeitlich begrenzt und an die Belastbarkeit des Hundes angepasst.

Ein Einsatz wird folgendermaßen organisiert:

  • 1–2 festgelegte Schultage pro Woche

  • einzelne Unterrichtsstunden oder Unterrichtsabschnitte

  • regelmäßige Ruhezeiten

  • Möglichkeit zum Rückzug des Hundes

  • kein Einsatz bei erkennbarer Überforderung oder Erkrankung

 

  1. Regeln für Schülerinnen und Schüler

 

Vor dem ersten Kontakt mit dem Hund werden alle beteiligten Schülerinnen und Schüler altersgerecht über den richtigen Umgang informiert.

Die Grundregeln sind:

 

  • Wir nähern uns dem Hund ruhig und langsam.

  • Der Hund darf jederzeit weggehen.

  • Der Ruheplatz des Hundes ist tabu.

  • Wir geben dem Hund kein Futter ohne Erlaubnis.

  • Wir melden uns, falls etwas passiert.

  • Wir fragen, bevor wir den Hund anfassen.

  • Wir achten auf die Signale des Hundes und respektieren seine Grenzen.

  • Wir waschen uns nach dem Hundekontakt die Hände.

 

Merksatz:
Wir sind ruhig, freundlich und vorsichtig. Wir fragen vorher und respektieren den Ruheplatz

des Hundes.

 

  1. Hygiene

 

Für den Einsatz des Hundes gelten verbindliche Hygieneregeln.

Dazu gehören insbesondere:

  • Händewaschen nach direktem Tierkontakt

  • kein Kontakt des Hundes mit Lebensmitteln

  • Entfernung von Verschmutzungen

 

  1. Umgang mit Angst und Allergien

 

Vor Einführung des Schulhundes wurden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über den geplanten Einsatz informiert und erhielten die Möglichkeit, hierzu Rückmeldungen zu geben sowie etwaige Bedenken oder Einwände zu äußern.

 

Bei bekannten Allergien, bestehenden Ängsten vor Hunden oder sonstigen persönlichen Vorbehalten wird der Einsatz des Schulhundes künftig individuell und unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt.

Vor der Erweiterung oder Veränderung des Schulhundeinsatzes werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie die Schulgemeinschaft rechtzeitig informiert und in die weiteren Überlegungen einbezogen.

 

  1.  Sicherheit und Aufsicht

 

Der Hund bleibt während seines Einsatzes grundsätzlich unter der Kontrolle der verantwortlichen Lehrkraft.

Der Schulhund wird nicht unbeaufsichtigt mit Kindern allein gelassen.

Insbesondere gilt:

  • keine unbeaufsichtigte Interaktion zwischen Hund und Kindern

  • sichere Rückzugsmöglichkeit für den Hund

  • klare räumliche Begrenzung des Einsatzbereiches

  • Beachtung der Körpersprache des Hundes

  • sofortige Beendigung des Kontakts bei Anzeichen von Stress oder Überforderung

Die allgemeine schulische Aufsichtspflicht bleibt bei der Lehrkraft.

 

  1. Tierschutz und Tierwohl

 

Das Wohlergehen des Hundes hat einen hohen Stellenwert.

Der Hund wird nur eingesetzt, wenn er die Situation freiwillig und stressfrei bewältigen kann.

Der Hund verfügt jederzeit über einen geeigneten Rückzugsort.

 

  1. Information und Einbindung der Eltern

Die Erziehungsberechtigten werden vor Einführung des Schulhundes umfassend informiert.

Die Information sollte insbesondere enthalten:

  • Ziel und pädagogische Funktion des Schulhundes

  • Name, Alter und Rasse des Hundes

  • Ausbildung bzw. Eignungsnachweis

  • gesundheitliche Voraussetzungen

  • Einsatzzeiten

  • Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen

  • Umgang mit Allergien und Ängsten

  • Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner

Die Eltern erhalten Gelegenheit, Fragen und Bedenken zu äußern.

 

 

 

  1.  Dokumentation und Evaluation

 

Nach einer Erprobungsphase wird der Einsatz ausgewertet.

Dabei werden insbesondere folgende Fragen berücksichtigt:

  • Werden die pädagogischen Ziele erreicht?

  • Wie reagieren die Schülerinnen und Schüler?

  • Gibt es gesundheitliche oder hygienische Probleme?

  • Gibt es Sicherheitsprobleme?

  • Zeigt der Hund Anzeichen von Überforderung?

  • Muss der Einsatz organisatorisch angepasst werden?

  • Welche Regeln haben sich bewährt?

 

Das Konzept kann auf Grundlage der Erfahrungen angepasst werden.

 

  1.  IInformationen zur Schulhündin Frieda

 

  • Rasse: Flat Coated Retriever

  • geboren am 25.06.2025 in Norddeutschland

  • Züchter: Kennel Harmfelder Flats

  • besucht seit dem Welpenalter regelmäßig eine Hundeschule

  • sehr freundliches, zugewandtes und entspanntes Wesen

  • neugierig und lernwillig

  • menschenbezogen und sucht gerne Kontakt

  • kann Ruhe bewahren, auch wenn es um sie herum lebhaft ist

  • seit dem 03.09.2026 liegt eine Bescheinigung über die Eignung als Schulbegleithund vor

  • seit September 2026 in Ausbildung zum Schulbegleithund

  • Frieda wird regelmäßig tierärztlich betreut, ist entsprechend der Empfehlungen geimpft und erhält eine wirksame Zeckenprophylaxe zur Reduzierung des Risikos einer Übertragung von durch Zecken übertragbaren Erregern

 

  1.  Elterninformation zum Einsatz eines Schulhundes bei geplantem Kontakt

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

an unserer Grundschule ist der Einsatz eines Schulhundes im Rahmen der hundegestützten Pädagogik vorgesehen.

Der Schulhund soll die pädagogische Arbeit ergänzen und insbesondere dazu beitragen, eine positive Lernatmosphäre zu schaffen, soziale Kompetenzen zu fördern und Schülerinnen und Schüler in geeigneten Lern- und Unterrichtssituationen zu unterstützen.

Der Hund wird ausschließlich unter der unmittelbaren Verantwortung und Begleitung von Frau Linge eingesetzt.

Er ist kein Therapiehund und übernimmt keine medizinische oder therapeutische Funktion.

 

Wie wird der Schulhund eingesetzt?

Der Hund kann beispielsweise:

  • im Unterricht anwesend sein,

  • Schülerinnen und Schüler beim Lesen unterstützen,

  • bei Übungen zum sozialen Lernen eingesetzt werden,

  • als motivierender Bestandteil einzelner Lernangebote dienen,

  • einzelne Kinder oder Kleingruppen in geeigneten pädagogischen Situationen begleiten.

Der Einsatz erfolgt zeitlich begrenzt und wird an die Bedürfnisse der Kinder sowie an die Belastbarkeit des Hundes angepasst.

Der Kontakt zum Hund ist freiwillig

Kein Kind muss den Hund anfassen oder mit ihm interagieren.

Die Kinder werden vor dem Einsatz ausführlich über den sicheren und respektvollen Umgang mit dem Hund informiert.

 

Gesundheit und Hygiene

Nach dem direkten Kontakt mit dem Hund werden die Hände gewaschen. Der Hund wird regelmäßig tierärztlich untersucht und entsprechend den Empfehlungen versorgt.

 

Sicherheit

Der Hund wird niemals unbeaufsichtigt mit Schülerinnen und Schülern allein gelassen.

Die Kinder lernen verbindliche Regeln für den Umgang mit dem Hund. Dazu gehört unter anderem:

  • Der Hund wird nicht ungefragt angefasst.

  • Der Hund wird nicht beim Schlafen oder Fressen gestört.

  • Kinder laufen nicht auf den Hund zu.

  • Der Hund wird nicht bedrängt.

  • Die Körpersprache des Hundes wird respektiert.

  • Die Anweisungen der Lehrkraft werden beachtet.

 

Der Hund verfügt während seines Einsatzes über einen festen Rückzugsort. Zeigt er Anzeichen von Stress oder Überforderung, wird der Kontakt beendet.

 

Bei Fragen oder Anregungen melden Sie sich bitte gerne bei Frau Linge oder Frau Zempel.

 

 

  1.  Einverständniserklärung zum Schulhundeinsatz (mit geplantem Kontakt)

 

Name des Kindes: ______________________________                                           Klasse: ______

 

1. Information

Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir über den geplanten Einsatz eines Schulhundes im Rahmen der hundegestützten Pädagogik informiert wurde(n).

 

2. Einverständnis

Bitte Zutreffendes ankreuzen:

☐ Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind im Rahmen des schulischen Angebots Kontakt zum Schulhund haben darf.

☐ Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind unter Anleitung der verantwortlichen Lehrkraft mit dem Schulhund arbeitet bzw. an pädagogischen Angeboten mit dem Hund teilnimmt.

☐ Mein/Unser Kind soll keinen direkten Kontakt zum Schulhund haben.
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt in diesem Fall ohne direkten Hundekontakt.

 

3. Gesundheitliche Angaben

Bitte informieren Sie die Schule über für den Schulhundeinsatz relevante gesundheitliche Besonderheiten:

☐ Bei meinem/unserem Kind ist eine Hundeallergie bekannt.

☐ Bei meinem/unserem Kind besteht eine ausgeprägte Angst vor Hunden.

☐ Es bestehen andere gesundheitliche Besonderheiten, die berücksichtigt werden sollten.

☐ Es sind keine entsprechenden Besonderheiten bekannt.

 

Weitere Hinweise:




 

4. Widerruf

Die Einwilligung kann für die Zukunft jederzeit gegenüber der Schule bzw. der verantwortlichen Lehrkraft widerrufen werden.

Der Widerruf kann insbesondere dann erfolgen, wenn sich gesundheitliche, persönliche oder sonstige relevante Umstände verändern.

 

 

5. Erklärung

Ich/Wir habe(n) die Elterninformation zum Schulhundeinsatz gelesen.

Ich/Wir weiß/wissen, dass der Kontakt zum Schulhund für mein/unser Kind freiwillig ist und dass die Schule die Bedürfnisse und individuellen Voraussetzungen meines/unseres Kindes berücksichtigt.

 

 

Ort, Datum: __________________                            ______________________________

Unterschrift Erziehungsberechtigte/r 

 

 

  1.  Allgemeine Information zum Einsatz eines Schulhundes 

Stand: September 2026

 

Hallo liebe Kinder und Eltern der Grundschule Ahrbergen,

 

unsere Schule hat seit kurzem tierische Unterstützung: Frieda, unsere neue Schulhündin, darf uns künftig im Schulalltag begleiten.

Der Einsatz von Frieda wurde vom Schulvorstand bewilligt und ist zunächst so geplant, dass sie einmal in der Woche mit in die Schule kommt. Vorrangig wird Frieda donnerstags in der LM eingesetzt und dort ihren festen Platz im Schulalltag finden.

So ist es möglich, dass Ihre Kinder dem Hund auch einmal auf dem Flur oder in anderen Bereichen der Schule begegnen.

Uns ist wichtig, dass sich dabei alle Kinder und auch alle Eltern wohlfühlen.

Sollten Sie daher Bedenken, Fragen oder Vorbehalte gegenüber dem Schulhund haben, kontaktieren Sie uns (Frau Linge oder Frau Zempel) bitte jederzeit gerne. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und finden gemeinsam eine gute Lösung.

Weitere Informationen zum Einsatz von Frieda finden Sie in unserem Konzept zur „Hundegestützten Pädagogik der Grundschule Ahrbergen“ auf unserer Homepage. Lesen Sie dort gerne nach, wenn Sie mehr über die Arbeit mit unserer Schulhündin erfahren möchten.

 

Wir freuen uns sehr über diese besondere Unterstützung und darauf, Frieda nach und nach in unseren Schulalltag zu integrieren.

Viele freundliche Grüße,

 

Judith Linge

 

 

 

 

 

 

 

 


 

  1.  Schlussbestimmung

 

Der Schulhund ist ein ergänzendes pädagogisches Angebot der Schule. Sein Einsatz erfolgt verantwortungsvoll, planvoll und unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie des Tierwohls.

Das Konzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.

 

Stand: September 2026

Schule: Grundschule Ahrbergen

Schulleitung: Frau Gerlinde Zempel

Verantwortliche Lehrkraft: Frau Judith Linge

 

 

 

Der Schulvorstand der Grundschule Ahrbergen beschließt,


1.   die Einführung eines Schulhundes als pädagogisches Angebot der Schule grundsätzlich zu unterstützen.

2.   den Einsatz des Schulhundes auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes

„Hundegestützte Pädagogik – Schulhund“ durchzuführen.

3.   den Schulhundeinsatz nur unter Einhaltung der festgelegten pädagogischen,

hygienischen, gesundheitlichen, tierschutzbezogenen und sicherheitsrelevanten

Voraussetzungen zuzulassen.

4.   die Schulleitung zu beauftragen, die erforderlichen organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz zu klären.

5.   die Erziehungsberechtigten und das Kollegium vor Aufnahme des regulären Einsatzes angemessen zu informieren.

 

6.   nach einer angemessenen Erprobungsphase eine Evaluation des Schulhundeinsatzes durchzuführen und dem Schulvorstand über die Erfahrungen zu berichten.Einsatz eines Schulhundes an der Grundschule Ahrbergen

 

  1. Ausgangslage und Zielsetzung

 

Ein Schulhund kann die pädagogische Arbeit an einer Grundschule auf vielfältige Weise unterstützen. Der gezielte Einsatz eines ausgebildeten und geeigneten Hundes kann insbesondere zur Förderung eines positiven Lern- und Schulklimas beitragen.

Der Schulhund wird dabei nicht als „Therapiehund“ eingesetzt, sondern als pädagogisches Element im schulischen Alltag. Die Verantwortung für Unterricht, Aufsicht und pädagogische Entscheidungen verbleibt jederzeit bei der Lehrkraft (Frau Linge).

 

Ziele des Schulhundeinsatzes sind insbesondere:

  • Förderung eines positiven Lern- und Klassenklimas

  • Unterstützung sozialer und emotionaler Kompetenzen

  • Förderung von Empathie, Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein

  • Unterstützung von Kommunikation und Kooperation

  • Schaffung einer ruhigen und angenehmen Lernatmosphäre

  • Motivation und Aktivierung von Schülerinnen und Schülern

  • Förderung von Konzentration und Aufmerksamkeit

  • Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler in geeigneten Situationen

  • Vermittlung eines verantwortungsvollen und respektvollen Umgangs mit Tieren

 

Der Einsatz erfolgt immer zielgerichtet, pädagogisch begründet und unter Berücksichtigung des Wohlergehens von Menschen und Tier.

 

  1. Pädagogische Grundsätze

 

Der Schulhund ist ein ergänzendes pädagogisches Angebot. Er ersetzt weder sonderpädagogische Maßnahmen noch therapeutische oder medizinische Angebote.

Grundlage des Einsatzes sind insbesondere:

  • Freiwilligkeit der Kontaktaufnahme mit dem Hund

  • Rücksichtnahme auf Ängste und individuelle Bedürfnisse

  • konsequente Beachtung von Hygiene- und Sicherheitsregeln

  • artgerechter Umgang mit dem Hund

  • Beachtung der Belastungsgrenzen des Tieres

  • klare Regeln und verlässliche Abläufe

  • verantwortungsvolle Begleitung durch die ausgebildete Bezugsperson

 

Kein Kind wird zum Kontakt mit dem Hund gezwungen.

Kinder, die Angst vor Hunden haben, allergisch reagieren oder aus anderen Gründen keinen Kontakt wünschen, erhalten eine gleichwertige Möglichkeit zur Teilnahme am Unterricht ohne direkten Hundekontakt.

 

  1. Voraussetzungen für den Schulhund

 

Für den Einsatz in der Schule muss der Hund grundsätzlich gesundheitlich geeignet, sozialverträglich und im Umgang mit Kindern sicher sein.

Vorausgesetzt werden insbesondere:

 

  • guter allgemeiner Gesundheitszustand

  • regelmäßige tierärztliche Untersuchungen

  • vollständiger und aktueller Impfschutz entsprechend tierärztlicher Empfehlung

  • regelmäßige Parasitenprophylaxe

  • ausgeprägte Sozialverträglichkeit

  • zuverlässiges Grundgehorsam

  • hohe Stressresistenz

  • ruhiges und ausgeglichenes Wesen

  • keine auffällige Aggressions- oder Beißneigung

  • Freude am Kontakt mit Menschen

  • sichere Reaktion auch auf ungewöhnliche Bewegungen und Geräusche

 

Der Hund sollte eine entsprechende Eignungsprüfung bzw. Ausbildung zum Schulhund absolvieren oder eine vergleichbare nachweisbare Eignung besitzen.

 

  1. Qualifikation der Lehrkraft

 

Die für den Schulhund verantwortliche Lehrkraft muss über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Hunden und über die besonderen Anforderungen eines Hundeeinsatzes im schulischen Umfeld verfügen.

Die Lehrkraft ist für die Planung, Durchführung und Auswertung des Schulhundeinsatzes verantwortlich.

Sie entscheidet insbesondere:

  • wann der Hund eingesetzt wird,

  • in welcher Lerngruppe er eingesetzt wird,

  • welche Aufgaben der Hund übernimmt,

  • wann eine Situation für den Hund beendet wird,

  • wann ein Kind keinen Kontakt zum Hund haben soll.

 

  1. Einsatzbereiche

 

Der Schulhund kann abhängig von den pädagogischen Zielsetzungen in unterschiedlichen Bereichen eingesetzt werden.

 

5.1 Unterricht

Der Hund kann beispielsweise:

  • bei Leseübungen anwesend sein,

  • als Zuhörer bei Vorleseübungen dienen,

  • bei Gesprächs- und Sozialübungen eingesetzt werden,

  • als motivierendes Element bei Lernaufgaben eingesetzt werden,

  • Bestandteil von Sachunterrichtseinheiten zum Thema Tier und Verantwortung sein.

 

5.2 Soziales Lernen

Der Schulhund kann eingesetzt werden, um u. a. Themen wie folgt praktisch zu vermitteln:

  • Rücksichtnahme und Empathie,

  • Verantwortung übernehmen

  • Regelakzeptanz und -erarbeitung

  • Kommunikation,

  • Kooperation und

  • Stärkung des Selbstvertrauens

  • Konfliktlösung

 

5.3 Individuelle Förderung

In geeigneten Situationen kann der Hund einzelne Kinder oder kleine Gruppen begleiten.

Mögliche pädagogische Ziele sind beispielsweise:

  • Trost spenden

  • beruhigende Wirkung

  • Verbesserung der Konzentration

  • Förderung der Motivation

  • Unterstützung beim Lesen

  • Förderung der Selbstwirksamkeit

  • Schaffung einer ruhigen Lernatmosphäre

  • evtl. Ängste abbauen

 

Der Schulhund übernimmt dabei keine therapeutische Funktion.

 

  1. Organisation des Einsatzes

 

Der Schulhund wird nicht dauerhaft während des gesamten Schultages eingesetzt.

Der Einsatz wird zeitlich begrenzt und an die Belastbarkeit des Hundes angepasst.

Ein Einsatz wird folgendermaßen organisiert:

  • 1–2 festgelegte Schultage pro Woche

  • einzelne Unterrichtsstunden oder Unterrichtsabschnitte

  • regelmäßige Ruhezeiten

  • Möglichkeit zum Rückzug des Hundes

  • kein Einsatz bei erkennbarer Überforderung oder Erkrankung

 

  1. Regeln für Schülerinnen und Schüler

 

Vor dem ersten Kontakt mit dem Hund werden alle beteiligten Schülerinnen und Schüler altersgerecht über den richtigen Umgang informiert.

Die Grundregeln sind:

 

  • Wir nähern uns dem Hund ruhig und langsam.

  • Der Hund darf jederzeit weggehen.

  • Der Ruheplatz des Hundes ist tabu.

  • Wir geben dem Hund kein Futter ohne Erlaubnis.

  • Wir melden uns, falls etwas passiert.

  • Wir fragen, bevor wir den Hund anfassen.

  • Wir achten auf die Signale des Hundes und respektieren seine Grenzen.

  • Wir waschen uns nach dem Hundekontakt die Hände.

 

Merksatz:
Wir sind ruhig, freundlich und vorsichtig. Wir fragen vorher und respektieren den Ruheplatz

des Hundes.

 

  1. Hygiene

 

Für den Einsatz des Hundes gelten verbindliche Hygieneregeln.

Dazu gehören insbesondere:

  • Händewaschen nach direktem Tierkontakt

  • kein Kontakt des Hundes mit Lebensmitteln

  • Entfernung von Verschmutzungen

 

  1. Umgang mit Angst und Allergien

 

Vor Einführung des Schulhundes wurden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über den geplanten Einsatz informiert und erhielten die Möglichkeit, hierzu Rückmeldungen zu geben sowie etwaige Bedenken oder Einwände zu äußern.

 

Bei bekannten Allergien, bestehenden Ängsten vor Hunden oder sonstigen persönlichen Vorbehalten wird der Einsatz des Schulhundes künftig individuell und unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt.

Vor der Erweiterung oder Veränderung des Schulhundeinsatzes werden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sowie die Schulgemeinschaft rechtzeitig informiert und in die weiteren Überlegungen einbezogen.

 

  1.  Sicherheit und Aufsicht

 

Der Hund bleibt während seines Einsatzes grundsätzlich unter der Kontrolle der verantwortlichen Lehrkraft.

Der Schulhund wird nicht unbeaufsichtigt mit Kindern allein gelassen.

Insbesondere gilt:

  • keine unbeaufsichtigte Interaktion zwischen Hund und Kindern

  • sichere Rückzugsmöglichkeit für den Hund

  • klare räumliche Begrenzung des Einsatzbereiches

  • Beachtung der Körpersprache des Hundes

  • sofortige Beendigung des Kontakts bei Anzeichen von Stress oder Überforderung

Die allgemeine schulische Aufsichtspflicht bleibt bei der Lehrkraft.

 

  1. Tierschutz und Tierwohl

 

Das Wohlergehen des Hundes hat einen hohen Stellenwert.

Der Hund wird nur eingesetzt, wenn er die Situation freiwillig und stressfrei bewältigen kann.

Der Hund verfügt jederzeit über einen geeigneten Rückzugsort.

 

  1. Information und Einbindung der Eltern

Die Erziehungsberechtigten werden vor Einführung des Schulhundes umfassend informiert.

Die Information sollte insbesondere enthalten:

  • Ziel und pädagogische Funktion des Schulhundes

  • Name, Alter und Rasse des Hundes

  • Ausbildung bzw. Eignungsnachweis

  • gesundheitliche Voraussetzungen

  • Einsatzzeiten

  • Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen

  • Umgang mit Allergien und Ängsten

  • Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner

Die Eltern erhalten Gelegenheit, Fragen und Bedenken zu äußern.

 

 

 

  1.  Dokumentation und Evaluation

 

Nach einer Erprobungsphase wird der Einsatz ausgewertet.

Dabei werden insbesondere folgende Fragen berücksichtigt:

  • Werden die pädagogischen Ziele erreicht?

  • Wie reagieren die Schülerinnen und Schüler?

  • Gibt es gesundheitliche oder hygienische Probleme?

  • Gibt es Sicherheitsprobleme?

  • Zeigt der Hund Anzeichen von Überforderung?

  • Muss der Einsatz organisatorisch angepasst werden?

  • Welche Regeln haben sich bewährt?

 

Das Konzept kann auf Grundlage der Erfahrungen angepasst werden.

 

  1.  Informationen zur Schulhündin Frieda

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

  • Rasse: Flat Coated Retriever

  • geboren am 25.06.2025 in Norddeutschland

  • Züchter: Kennel Harmfelder Flats

  • besucht seit dem Welpenalter regelmäßig eine Hundeschule

  • sehr freundliches, zugewandtes und entspanntes Wesen

  • neugierig und lernwillig

  • menschenbezogen und sucht gerne Kontakt

  • kann Ruhe bewahren, auch wenn es um sie herum lebhaft ist

  • seit dem 03.09.2026 liegt eine Bescheinigung über die Eignung als Schulbegleithund vor

  • seit September 2026 in Ausbildung zum Schulbegleithund

  • Frieda wird regelmäßig tierärztlich betreut, ist entsprechend der Empfehlungen geimpft und erhält eine wirksame Zeckenprophylaxe zur Reduzierung des Risikos einer Übertragung von durch Zecken übertragbaren Erregern

 

  1.  Elterninformation zum Einsatz eines Schulhundes bei geplantem Kontakt

 

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

an unserer Grundschule ist der Einsatz eines Schulhundes im Rahmen der hundegestützten Pädagogik vorgesehen.

Der Schulhund soll die pädagogische Arbeit ergänzen und insbesondere dazu beitragen, eine positive Lernatmosphäre zu schaffen, soziale Kompetenzen zu fördern und Schülerinnen und Schüler in geeigneten Lern- und Unterrichtssituationen zu unterstützen.

Der Hund wird ausschließlich unter der unmittelbaren Verantwortung und Begleitung von Frau Linge eingesetzt.

Er ist kein Therapiehund und übernimmt keine medizinische oder therapeutische Funktion.

 

Wie wird der Schulhund eingesetzt?

Der Hund kann beispielsweise:

  • im Unterricht anwesend sein,

  • Schülerinnen und Schüler beim Lesen unterstützen,

  • bei Übungen zum sozialen Lernen eingesetzt werden,

  • als motivierender Bestandteil einzelner Lernangebote dienen,

  • einzelne Kinder oder Kleingruppen in geeigneten pädagogischen Situationen begleiten.

Der Einsatz erfolgt zeitlich begrenzt und wird an die Bedürfnisse der Kinder sowie an die Belastbarkeit des Hundes angepasst.

Der Kontakt zum Hund ist freiwillig

Kein Kind muss den Hund anfassen oder mit ihm interagieren.

Die Kinder werden vor dem Einsatz ausführlich über den sicheren und respektvollen Umgang mit dem Hund informiert.

 

Gesundheit und Hygiene

Nach dem direkten Kontakt mit dem Hund werden die Hände gewaschen. Der Hund wird regelmäßig tierärztlich untersucht und entsprechend den Empfehlungen versorgt.

 

Sicherheit

Der Hund wird niemals unbeaufsichtigt mit Schülerinnen und Schülern allein gelassen.

Die Kinder lernen verbindliche Regeln für den Umgang mit dem Hund. Dazu gehört unter anderem:

  • Der Hund wird nicht ungefragt angefasst.

  • Der Hund wird nicht beim Schlafen oder Fressen gestört.

  • Kinder laufen nicht auf den Hund zu.

  • Der Hund wird nicht bedrängt.

  • Die Körpersprache des Hundes wird respektiert.

  • Die Anweisungen der Lehrkraft werden beachtet.

 

Der Hund verfügt während seines Einsatzes über einen festen Rückzugsort. Zeigt er Anzeichen von Stress oder Überforderung, wird der Kontakt beendet.

 

Bei Fragen oder Anregungen melden Sie sich bitte gerne bei Frau Linge oder Frau Zempel.

 

 

  1.  Einverständniserklärung zum Schulhundeinsatz (mit geplantem Kontakt)

 

Name des Kindes: ______________________________                                           Klasse: ______

 

1. Information

Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir über den geplanten Einsatz eines Schulhundes im Rahmen der hundegestützten Pädagogik informiert wurde(n).

 

2. Einverständnis

Bitte Zutreffendes ankreuzen:

☐ Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind im Rahmen des schulischen Angebots Kontakt zum Schulhund haben darf.

☐ Ich/Wir bin/sind damit einverstanden, dass mein/unser Kind unter Anleitung der verantwortlichen Lehrkraft mit dem Schulhund arbeitet bzw. an pädagogischen Angeboten mit dem Hund teilnimmt.

☐ Mein/Unser Kind soll keinen direkten Kontakt zum Schulhund haben.
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt in diesem Fall ohne direkten Hundekontakt.

 

3. Gesundheitliche Angaben

Bitte informieren Sie die Schule über für den Schulhundeinsatz relevante gesundheitliche Besonderheiten:

☐ Bei meinem/unserem Kind ist eine Hundeallergie bekannt.

☐ Bei meinem/unserem Kind besteht eine ausgeprägte Angst vor Hunden.

☐ Es bestehen andere gesundheitliche Besonderheiten, die berücksichtigt werden sollten.

☐ Es sind keine entsprechenden Besonderheiten bekannt.

 

Weitere Hinweise:




 

4. Widerruf

Die Einwilligung kann für die Zukunft jederzeit gegenüber der Schule bzw. der verantwortlichen Lehrkraft widerrufen werden.

Der Widerruf kann insbesondere dann erfolgen, wenn sich gesundheitliche, persönliche oder sonstige relevante Umstände verändern.

 

 

5. Erklärung

Ich/Wir habe(n) die Elterninformation zum Schulhundeinsatz gelesen.

Ich/Wir weiß/wissen, dass der Kontakt zum Schulhund für mein/unser Kind freiwillig ist und dass die Schule die Bedürfnisse und individuellen Voraussetzungen meines/unseres Kindes berücksichtigt.

 

 

Ort, Datum: __________________                            ______________________________

Unterschrift Erziehungsberechtigte/r 

 

 

  1.  Allgemeine Information zum Einsatz eines Schulhundes 

Stand: September 2026

 

Hallo liebe Kinder und Eltern der Grundschule Ahrbergen,

 

unsere Schule hat seit kurzem tierische Unterstützung: Frieda, unsere neue Schulhündin, darf uns künftig im Schulalltag begleiten.

Der Einsatz von Frieda wurde vom Schulvorstand bewilligt und ist zunächst so geplant, dass sie einmal in der Woche mit in die Schule kommt. Vorrangig wird Frieda donnerstags in der LM eingesetzt und dort ihren festen Platz im Schulalltag finden.

So ist es möglich, dass Ihre Kinder dem Hund auch einmal auf dem Flur oder in anderen Bereichen der Schule begegnen.

Uns ist wichtig, dass sich dabei alle Kinder und auch alle Eltern wohlfühlen.

Sollten Sie daher Bedenken, Fragen oder Vorbehalte gegenüber dem Schulhund haben, kontaktieren Sie uns (Frau Linge oder Frau Zempel) bitte jederzeit gerne. Wir nehmen Ihre Anliegen ernst und finden gemeinsam eine gute Lösung.

Weitere Informationen zum Einsatz von Frieda finden Sie in unserem Konzept zur „Hundegestützten Pädagogik der Grundschule Ahrbergen“ auf unserer Homepage. Lesen Sie dort gerne nach, wenn Sie mehr über die Arbeit mit unserer Schulhündin erfahren möchten.

 

Wir freuen uns sehr über diese besondere Unterstützung und darauf, Frieda nach und nach in unseren Schulalltag zu integrieren.

Viele freundliche Grüße,

 

Judith Linge

 

 

 

 

 

 

 

 


 

  1.  Schlussbestimmung

 

Der Schulhund ist ein ergänzendes pädagogisches Angebot der Schule. Sein Einsatz erfolgt verantwortungsvoll, planvoll und unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler sowie des Tierwohls.

Das Konzept wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf weiterentwickelt.

 

Stand: September 2026

Schule: Grundschule Ahrbergen

Schulleitung: Frau Gerlinde Zempel

Verantwortliche Lehrkraft: Frau Judith Linge

Beschlussdatum: 29.09.2026

 

 

 

Der Schulvorstand der Grundschule Ahrbergen beschließt,


1.   die Einführung eines Schulhundes als pädagogisches Angebot der Schule grundsätzlich zu unterstützen.

2.   den Einsatz des Schulhundes auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes

„Hundegestützte Pädagogik – Schulhund“ durchzuführen.

3.   den Schulhundeinsatz nur unter Einhaltung der festgelegten pädagogischen,

hygienischen, gesundheitlichen, tierschutzbezogenen und sicherheitsrelevanten

Voraussetzungen zuzulassen.

4.   die Schulleitung zu beauftragen, die erforderlichen organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz zu klären.

5.   die Erziehungsberechtigten und das Kollegium vor Aufnahme des regulären Einsatzes angemessen zu informieren.

 

6.   nach einer angemessenen Erprobungsphase eine Evaluation des Schulhundeinsatzes durchzuführen und dem Schulvorstand über die Erfahrungen zu berichten.

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